Legislación »
Constitución
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«...Kammern der Regierung, dem Kongress und dem Senat zu.
2. Die Versammlungen der Autonomen Gemeinschaften können die Regierung um die Annahme eines Gesetzesentwurfes ersuchen oder dem Präsidium des Kongresses eine Gesetzesvorlage einreichen und maximal drei Mitglieder der Versammlung mit der Verteidigung derselben vor dieser Kammer beauftragen.
3. Ein Organgesetz regelt die Formen der Durchführung und die Voraussetzungen der Volksinitiative zur Einreichung von Gesetzesvorlagen. In jedem Fall ist eine Mindestzahl von 500.000 beglaubigten Unterschriften erforderlich. In den durch Organgesetz zu regelnden Materien, in Steuersachen und internationalen Fragen sowie bezüglich des Begnadigungsrechts ist eine Volksinitiative nicht zulässig.
Artikel 88. Die Gesetzesentwürfe werden vom Ministerrat gebilligt, der sie zusammen mit einer Begründung und der Darstellung aller Gegebenheiten, die für eine Äusserung hierzu erforderlich sind, dem Kongress vorlegt.
Artikel 89.
1. Die Geschäftsordnungen der Kammern regeln die Behandlung der Gesetzesvorlagen, ohne dass die den Gesetzesentwürfen zuste28 Gesetzgebende Verordnungen Gesetzesverordnungen und ihre Bestätigung Gesetzesinitiative Gesetzesinitiative der Autonomen Gemeinschaften Gesetzesinitiative des Volks Gesetzesentwürfe Gesetzesvorlagen hende Priorität die Ausübung der in Artikel 87 geregelten Gesetzesinitiative verhindert.
2. Die Gesetzesvorlagen, die der Senat gemäss Artikel 87 berücksichtigt, werden dem Kongress zur Behandlung als solche zugestellt.
Artikel 90.
1. Nach der Annahme des Entwurfs eines ordentlichen Gesetzes oder eines Organgesetzes durch den Kongress setzt der Präsident desselben unverzüglich den Senatspräsidenten darüber in Kenntnis, welcher den Text dem Senat zur Beratung vorlegt.
2. Im Zeitraum von zwei Monaten nach Erhalt des Textes kann der Senat mittels einer begründeten Erklärung sein Veto einlegen oder Änderungsanträge einbringen. Der Entwurf kann dem König nicht zur Billigung vorgelegt werden, ohne dass der Kongress im Falle eines Vetos den ursprünglichen Text mit absoluter Mehrheit oder nach Ablauf von zwei Monaten nach der Einlegung desselben mit einfacher Mehrheit ratifiziert oder sich über die mit einfacher Mehrheit beschlossene Annahme oder Ablehnung der Änderungen geäußert hat.
3. Bei den von der Regierung oder dem Kongress als dringlich erklärten Entwürfen wird die Frist von zwei Monaten, über die der Senat zur Einlegung eines Vetos oder eines Änderungsantrags verfügt, auf zwanzig Tage verkürzt.
Artikel 91. Der König billigt in einem Zeitraum von fünfzehn Tagen die von den Cortes Generales verabschiedeten Gesetze, verkündet sie und ordnet ihre unverzügliche Veröffentlichung an.
Artikel 92.
1. Politische Entscheidungen von besonderer Tragweite können einer beratenden Volksabstimmung unterworfen werden.
2. Die Volksabstimmung wird nach vorheriger Genehmigung seitens des Kongresses auf Vorschlag des Regierungspräsidenten vom König einberufen.
3.... »
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